Gesetz für faire Verbraucherverträge: Kündigungsbutton ist Pflicht

Die Kündigung von Laufzeitverträgen war bislang nicht immer verbraucherfreundlich. Aus diesem Grund gilt seit dem 1. Juli 2022 die Pflicht des Vorhandenseins eines Kündigungsbuttons auf den Webseiten der Anbieter von Smartphones, Streamingdiensten und Co.

Das Gesetz soll für faire Verträge sorgen und die Kündigung von Online-Verträgen für Verbraucher erleichtern. Wer genau zur Platzierung eines solchen Kündigungsbuttons verpflichtet ist, wie dieser ausgestaltet sein muss und welche Konsequenzen eine Nichteinhaltung hat, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neuen gesetzlichen Vorgaben zum Kündigungsbutton ergeben sich aus der neuen Fassung des § 312 k BGB.
  • Der Kündigungsbutton soll die Optionen für Verbraucher
  • Für den Button gelten bestimmte gesetzliche Vorgaben in Bezug auf die Ausgestaltung.
  • Es gelten darüber hinaus weitere denkbare Kündigungswege.
  • Bei Nichteinhaltung der Pflicht besteht ein besonderes Kündigungsrecht für Verbraucher.

Wer ist zur Platzierung des Kündigungsbuttons auf seiner Webseite verpflichtet?

Nicht selten möchten Verbraucher online abgeschlossene Verträge und Abonnements wie den Handyvertrag, Spotify, Netflix oder Amazon Prime kündigen. Jedoch stoßen diese häufig auf ein kompliziertes Kündigungsverfahren oder finden zunächst keine offensichtliche Kündigungsmöglichkeit.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nunmehr alle Unternehmen zur Einrichtung eines prominenten und eindeutig bezeichneten Kündigungsbuttons auf ihrer Webseite verpflichtet, die ein entgeltliches Dauerschuldverhältnis online mit Verbrauchern abschließen. Das betrifft jegliche Beziehungen, in denen eine wiederkehrende Leistung geschuldet wird. Üblicherweise handelt es sich hierbei um Handyverträge, Energieverträge, Streaming-Abonnements, Zeitschriften-Abos und sonstige Dauerschuldverhältnisse.

Wie muss die Online-Kündigung ablaufen?

Sowohl auf der Homepage als auch in der App des Unternehmens muss der Kündigungsbutton platziert werden.

Der gesamte Kündigungsprozess über den Kündigungsbutton auf der Webseite läuft in zwei einfachen Schritten ab. Der Kündigungsbutton selbst führt den Verbraucher auf die sogenannte Bestätigungsseite. Dort muss der Verbraucher die erforderlichen Angaben zur Identifizierung und Kündigung machen. Anschließend werden die Eingaben bestätigt und auf Wunsch gespeichert. Die Kündigungsbestätigung erhält der Verbraucher anschließend auf elektronischem Wege, zum Beispiel per E-Mail.

Der gesamte Kündigungsprozess muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sowohl die Ausgestaltung als auch die Technik müssen einwandfrei sein.

Der Kündigungsbutton

Der Kündigungsbutton muss gemäß § 312 k BGB bestimmte Eigenschaften erfüllen. Nach den Vorschriften muss der Button:

  • prominent,
  • gut lesbar,
  • stets verfügbar,
  • unmittelbar und leicht zugänglich,
  • und mit „Verträge hier kündigen“ oder einer vergleichbaren Formulierung beschriftet sein.

Darüber hinaus dürfen Unternehmen vom Verbraucher nicht verlangen, sich zunächst in das Kundenkonto einzuloggen. Mit einem Klick auf den Kündigungsbutton wird der Verbraucher zunächst auf die Bestätigungsseite weitergeleitet. Eine Kündigung wird durch bloßes Anklicken nicht erklärt.

Die Bestätigungsseite

Die Bestätigungsseite des Kündigungsprozesses dient dazu, detaillierte Angaben zur Kündigung zu machen. In diesem Schritt muss der Verbraucher folgende Informationen bereitstellen:

  • Identität des Verbrauchers
  • Art des Vertrages (z. B. Handyvertrag, Vertragsnummer)
  • Grund der Kündigung
  • Zeitpunkt der Kündigung
  • Angaben für den Versand der elektronischen Kündigungsbestätigung

Anschließend muss der Verbraucher seine Kündigung mit einem Klick auf die Bestätigungsschaltfläche bestätigen. Diese muss ebenfalls leicht zugänglich und klar deklariert sein. Die Beschriftung sollte etwa „jetzt kündigen“ lauten, sodass für den Verbraucher deutlich ist, dass damit die Kündigung abgeschlossen wird.

Die Kündigungsbestätigung

Nach Betätigen der Bestätigungsschaltfläche muss dem Verbraucher die Möglichkeit gewährt werden, die Kündigung zu speichern.

Überdies muss die Kündigungsbestätigung auf elektronischem Wege erfolgen. Diese muss den gesamten Inhalt sowie das Datum und die Uhrzeit des Kündigungseingangs beinhalten. Außerdem muss das Vertragsende in schriftlicher Textform bestätigt werden.

Greift die neue Regelung auch bei Altverträgen?

Grundsätzlich muss die Option der Kündigung über den Kündigungsbutton auch für Verträge bestehen, die bereits vor dem 1. Juli 2023 geschlossen wurden. Darüber hinaus können Altverträge per Online-Kündigung via Button beendet werden, wenn das Unternehmen zum Zeitpunkt der Kündigung den Online-Abschluss von Verträgen anbietet.

Welche Konsequenzen hat eine Nichteinhaltung?

Im Falle der Nichteinhaltung des neuen Gesetzes drohen Unternehmen Konsequenzen. Wird zum Zeitpunkt des 1. Juli 2023 keine Kündigungsschaltfläche für den Verbraucher auf der Webseite bereitgestellt, hat dieser das Recht, das Vertragsverhältnis jederzeit fristlos zu kündigen. Diese Sonderregelung bezüglich der Kündigungsfrist ergibt sich aus § 312 k Abs. 6 BGB. Darüber hinaus kann ein Verstoß auch Abmahnungen oder anderweitige gerichtliche Folgen nach sich ziehen.

Quellen:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gesetz-fuer-fairere-vertraege-mehr-schutz-bei-kosten-und-laufzeiten-55274

https://www.ihk.de/darmstadt/produktmarken/recht-und-fair-play/online-auftritt/kuendigungsbutton-5557048

https://www.bodymedia.de/themen/recht/online-kuendigungsbutton-ist-seit-dem-01072022-pflicht.html

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/wirtschaftsrecht/kuendigungsbutton-bei-online-vertragsabschluessen-pflicht_210_570074.html

 

 

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